Der Notartermin: Ablauf, Vorbereitung und die Rolle des Käufers

Erfahren Sie, wie der Notartermin beim Immobilienverkauf abläuft, wie Sie sich vorbereiten und welche rechtlichen Details den Kaufvertragsentwurf prägen.

Von ZeroNine Estate 4.11.2026 6 Min. Lesezeit

Aktualisiert am 4.11.2026

Zurück zum Ratgeber
1. Die Bedeutung des Notartermins 2. Vorbereitung und Kaufvertragsprüfung 3. Der Ablauf der Beurkundung 4. Abwicklung der Verkäuferprovision 5. Rechte und Pflichten des Käufers 6. Rechtliche und steuerliche Hinweise 7. Nachbereitung und Grundbuchvorgänge 8. Checkliste für Eigentümer

Die Bedeutung des Notartermins beim Immobilienverkauf

In Deutschland ist der Immobilienverkauf zwingend an eine notarielle Beurkundung gebunden. Ohne diesen Schritt ist ein Kaufvertrag rechtlich nicht wirksam. Der Notar fungiert hierbei als unparteiischer Vermittler, der sicherstellt, dass beide Parteien – Verkäufer und Käufer – ihre Rechte und Pflichten verstehen. Der Prozess beginnt lange vor dem eigentlichen Termin im Büro des Notars.

1. Vorbereitung: Die Prüfung des Kaufvertragsentwurfs

Bevor der Termin stattfindet, erstellt der Notar auf Basis der vorliegenden Eckdaten einen Kaufvertragsentwurf. Dieser wird beiden Parteien vorab zugeschickt.

Wesentliche Bestandteile des Entwurfs

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Übergabedatum und Nutzen-Lasten-Wechsel
  • Regelungen zur Lastenfreistellung (Ablösung von Grundschulden)
  • Gewährleistungsausschluss bei Bestandsimmobilien

Es ist ratsam, diesen Entwurf sorgfältig zu lesen. Fragen sollten vorab geklärt werden, um den Notartermin effizient zu gestalten. Wenn Sie den Ablauf beim Verkauf bereits kennen, wissen Sie, dass Transparenz hier die beste Basis für Sicherheit bildet.

2. Der Ablauf am Tag der Beurkundung

Der Notartermin dauert in der Regel etwa eine Stunde. Der Notar liest den Kaufvertrag vollständig vor. Während der Lesung können Unklarheiten angesprochen und letzte Details präzisiert werden.

Ablaufschritte

  1. Begrüßung und Feststellung der Identität.
  2. Verlesen des vollständigen Kaufvertrags.
  3. Erläuterung komplexer Klauseln durch den Notar.
  4. Mögliche Anpassungen und handschriftliche Ergänzungen.
  5. Unterzeichnung durch Käufer, Verkäufer und Notar.

3. Die Rolle der 0,9 % Verkäuferprovision

Viele Eigentümer fragen sich, wann die Maklercourtage fällig wird. Bei ZeroNine Estate sind die Bedingungen klar: Die 0,9 % Verkäuferprovision zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer werden erst dann in Rechnung gestellt, wenn der Verkauf erfolgreich abgeschlossen wurde. Dies bedeutet in der Praxis nach der notariellen Beurkundung, sobald die weiteren Schritte der Kaufvertragsabwicklung eingeleitet sind. Die professionelle Begleitung durch den gesamten Prozess, inklusive der Abstimmung mit dem Notariat, ist Teil unserer Dienstleistung.

4. Rechte und Pflichten des Käufers

Der Käufer hat während des Termins die Aufgabe, den Finanzierungsnachweis zu erbringen. Ohne eine gesicherte Finanzierung sollte kein Vertrag beurkundet werden.

Worauf der Käufer achten muss

  • Grundbuchauszug auf Lasten prüfen.
  • Finanzierungsbestätigung rechtzeitig vorlegen.
  • Notarkosten im Blick behalten (diese trägt üblicherweise der Käufer).

5. Rechtliche Aspekte und steuerliche Hinweise

Da jeder Immobilienverkauf individuelle steuerliche Auswirkungen haben kann, etwa hinsichtlich der Spekulationsfrist oder bei Verkauf aus einer Erbengemeinschaft, sollte vor dem Termin ein Steuerberater hinzugezogen werden. Der Notar klärt zwar über die rechtliche Tragweite des Vertrages auf, ersetzt jedoch keine steuerliche Beratung. Informieren Sie sich vorab umfassend über Ihre individuelle Situation.

6. Nach dem Termin: Die Abwicklung

Nachdem die Tinte unter dem Vertrag trocken ist, beginnt die "nachvertragliche Abwicklung". Der Notar veranlasst nun die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Dies ist der rechtliche Schutz für den Käufer, dass die Immobilie nicht mehr anderweitig verkauft werden kann. Erst wenn alle Voraussetzungen (z.B. Verzicht auf Vorkaufsrechte der Gemeinde, Löschung alter Grundschulden) erfüllt sind, stellt der Notar die Fälligkeitsmitteilung für den Kaufpreis aus. Nutzen Sie auch eine kostenlose Erstbewertung, um sicherzustellen, dass die Verkaufsgrundlage für den Notar korrekt kalkuliert wurde.

7. Checkliste für den Eigentümer

Damit der Termin reibungslos verläuft, empfiehlt sich folgende Vorbereitung:

  • [ ] Ausweisdokumente im Original mitführen.
  • [ ] Vollmacht prüfen, falls der Partner oder Miteigentümer nicht anwesend sein kann.
  • [ ] Nachweise über die aktuelle Wohngebäudeversicherung bereithalten.
  • [ ] Bankverbindung für die Kaufpreiszahlung bereithalten.

Durch diese strukturierte Vorgehensweise schaffen Sie Sicherheit für sich und den Käufer. Eine sachliche Vorbereitung spart Zeit und minimiert das Risiko von Missverständnissen bei der Beurkundung.

Möchten Sie Ihre Immobilie bewerten lassen?

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch.

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar.

Datenschutz-Einstellungen

Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Notwendige Cookies sind für den Betrieb der Website erforderlich. Weitere Kategorien laden wir erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.